Das Deutsche Sprachdiplom (DSD)

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz in Nordrhein-Westfalen (DSD NRW)

Logo: Das Deutsches Sprachdiplom

Das DSD NRW ist eine Maßnahme der sprachlichen Erstintegration für neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene mit dem DSD I für ca. 14- bis 16-Jährige an allgemeinbildenden Schulen, mit dem DSD I PRO, der berufsorientierten Variante des Deutschen Sprachdiploms, für Schülerinnen und Schüler ab ca. 16 Jahren an beruflichen Schulen.

Beide Prüfungsformate, DSD I und DSD I PRO, sind Stufenprüfungen auf dem Niveau A2/B1 mit dem Zielniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen, das in den vier Kompetenzbereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftliche Kommunikation, Mündliche Kommunikation simultan geprüft wird.

Mit dem DSD erwerben die Schülerinnen und Schüler einen zertifizierten Sprachnachweis, der vor allem den Übergang von der Schule in den Beruf ebnen kann: Ein Deutsches Sprachdiplom verbessert die Chancen bei der Suche nach einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz.

Lehrerinnen und Lehrern dient das DSD als valides Diagnoseinstrument, als Beratungsgrundlage bei den Übergängen in die Regelklasse, einen Ausbildungsgang oder eine andere Schulform. Unterstützt werden Lehrende zudem etwa durch Orientierung am Rahmenplan Deutsch als Fremdsprache der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, passgenaue Lehrwerke, regelmäßige Schulungen, Angebote zu regionaler und landesweiter Vernetzung.

Bei dem Länderprojekt DSD Inland, das 2012 eingeführt wurde, handelt es sich um einen Re-Import aus dem Auslandsschulwesen, wo das DSD seit 1974 als Prüfung für Deutsch als Fremdsprache etabliert ist und bis heute floriert. Als das einzige schulische Programm der Bundesrepublik für Deutsch als Fremdsprache genießt das international standardisierte Zertifikat der Kultusministerkonferenz weltweit hohes Renommee.

Im Schuljahr 2024/2025 nehmen 127 Schulen in NRW, darunter 92 berufliche Schulen, an den DSD-Prüfungen teil.

Das Programm ist weiterhin im Aufwuchs begriffen.

Für das Frühjahr 2025 sind zentrale Informationsveranstaltungen geplant. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit der Programmleitung auf.

Schulen können sich um Aufnahme in das Programm DSD NRW bewerben, wenn sie u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme von mindestens 15 Prüflingen der unterzeichnenden Schule aus dem Kreis neu zugewanderter Jugendlicher und junger Erwachsener, die noch nicht in das Regelsystem integriert sind
  • Einverständnis der/des für die Schule zuständigen Dezernentin/Dezernenten
  • Einrichtung der Funktion einer oder eines DSD-Prüfungsbeauftragten mit Teilnahme an den Veranstaltungen des DSD NRW
  • Bereitstellung der technischen Ausstattung zur Eingabe und Pflege der DSD-Daten in der Schule auf der Java-basierten Online-Plattform DSD-LP
  • Bereitschaft mindestens einer Lehrkraft aus dem Kollegium zur Teilnahme an Bewerterschulungen und zur externen Bewertung von mindestens 30 anonymisierten, schriftlichen DSD-Prüfungen im April/Mai. Eine Vergütung dafür wird gewährt.

Die Prüfungsgebühren trägt das Land NRW, die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig.

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