Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Wann finden die zentralen Abiturprüfungen statt?

Die Rahmen- und Fachprüfungstermine für das Zentralabitur werden für den jeweiligen Abiturjahrgang zu Beginn der Qualifikationsphase veröffentlicht.

Wie werden die Schülerinnen und Schüler auf die besondere Situation der Abiturprüfungen vorbereitet?

Um die Bedingungen der schulischen Praxis angemessen zu berücksichtigen, knüpfen die Prüfungsaufgaben an die gängige Praxis der Klausuren in der Oberstufe an. Sie werden von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Für viele Fächer wurden auf Standardsicherung.NRW Beispielaufgaben eingestellt. Darüber hinaus können die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im geschützten Bereich dieser Webseite die Aufgaben der letzten drei Abiturjahrgänge einsehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Vorgaben für den aktuellen Abiturjahrgang sowie die Aufgabenstruktur von denen der letzten Prüfungsjahre abweichen kann.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Zugangsdaten den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern bekannt zu machen.

Bei der Vorbereitung auf zentral gestellte Prüfungsaufgaben kommt den Klausuren im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase 2, die unter Abiturbedingungen geschrieben werden (§ 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 APO-GOSt), eine besondere Bedeutung zu. „Unter Abiturbedingungen“ heißt:

  • Die Aufgabenformate entsprechen den Bestimmungen der Kernlehrpläne.
  • Inhaltlich beziehen sich die Aufgaben auf den Unterricht des vorangegangenen Quartals.
  • Falls im Abitur eine Auswahl von Aufgaben in dem jeweiligen Fach vorgesehen ist, so ist auch in der vorbereitenden Klausur eine Aufgabenauswahl vorgesehen. Die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten muss aber nicht der im Abitur vorgesehenen entsprechen.
  • Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben für die Abiturklausuren.
  • Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.
Auf welcher unterrichtlichen Grundlage werden Abiturprüfungen geschrieben?

Grundlage für die zentral gestellten schriftlichen Aufgaben der Abiturprüfung sind in allen Fächern die aktuell gültigen Kernlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe. In der Abiturprüfung werden alle Kompetenzerwartungen vorausgesetzt, die der jeweilige Lehrplan für das Ende der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorsieht.

Die Kernlehrpläne lassen den Lehrkräften Freiräume zur eigenverantwortlichen Auswahl von Inhalten und zur Gestaltung von Lerngelegenheiten für den Kompetenzerwerb. Um vergleichbare Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, werden für jeden Abiturjahrgang drei Jahre im Voraus verbindliche Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Abiturprüfungen für die Qualifikationsphase festgelegt, die fachbezogene Modalitäten der schriftlichen Prüfung (u. a. Aufgabenarten, Hilfsmittel, Auswahlmöglichkeiten von Aufgaben) ausweisen.

Welche Bedeutung haben die in den Vorgaben ausgewiesenen „Fokussierungen“ für die Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen?

„Fokussierungen“ – im Rahmen der verbindlichen Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Abiturprüfungen – stellen landesweit eine gemeinsame Schnittmenge auf der Inhaltsebene sicher, wenn auf der Basis des jeweiligen Kernlehrplans mehrere Möglichkeiten der Umsetzung gegeben sind (z. B. unterschiedliche Werke, Lektüren, Theorien, Systeme oder Modelle).

Mit der Festlegung von „Fokussierungen“ wird keine Entscheidung darüber getroffen, ob und in welchem Umfang sich die schriftlichen Abiturprüfungen tatsächlich auf die benannten „Fokussierungen“ beziehen. Den Bezugspunkt für die Gestaltung von Prüfungsaufgaben bildet die Obligatorik des jeweiligen Kernlehrplans in ihrer Gesamtheit.

Wie lange dauern die Abiturklausuren?

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am 08.12.2016 beschlossen, die zeitliche Dauer der schriftlichen Abiturprüfungen in Fächern mit Bildungsstandards (hier: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik) spätestens ab dem Abitur 2021 zu vereinheitlichen. 

Die Dauer der schriftlichen Abiturprüfungen finden Sie im folgenden Dokument:

Dauer der schriftlichen Prüfungen im Zentralabitur

Die Regelungen sind in der APO-GOSt in § 32 festgelegt. Für die Dauer der schriftlichen Prüfungen gelten in den einzelnen Fächern die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur (BASS 13-32 Nr. 6).

Welche Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen?

Für Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe eine Jahrgangsstufe beziehungsweise die Abiturprüfung wiederholen, gelten die Kernlehrpläne und somit auch die Abiturvorgaben des Jahrgangs, den sie aktuell besuchen.

Gibt es in der Abiturprüfung Nachteilsausgleiche für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten?

Ja. Für die zentral gestellten schriftlichen Abiturprüfungen entscheidet die obere Schulaufsicht, ob ein Nachteilsausgleich genehmigt werden kann. Für blinde und stark sehbehinderte Schülerinnen und Schüler werden ggf. modifizierte, aber anforderungsentsprechende zentrale Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen findet man hier

Prüfungsaufgaben

Wer erstellt die Prüfungsaufgaben?

Die Aufgabenerstellung erfolgt durch Fachausschüsse, die mit erfahrenen Lehrkräften besetzt sind. Im Vorlauf zur Erarbeitung der Prüfungsaufgaben werden ausgewählte Lehrkräfte gebeten Vorschläge einzureichen, die bei der Aufgabenentwicklung genutzt werden. Die entwickelten Aufgaben werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet und von den jeweiligen Fachdezernentinnen und Fachdezernenten der Bezirksregierungen geprüft. In einem sogenannten Praxischeck werden die von den Aufgabenkommissionen entwickelten Aufgaben durch bisher am Verfahren unbeteiligte Lehrkräfte abschließend auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft.

Werden alle Prüfungsaufgaben zentral gestellt?

Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt, die Aufgaben der mündlichen Prüfungen werden von der jeweiligen Fachlehrkraft dezentral gestellt und durch einen Fachprüfungsausschuss geprüft.

Gibt es die Möglichkeit, Prüfungsaufgaben auszuwählen?

Ja. Für nahezu alle Fächer ist eine Aufgabenauswahl für die Lehrkräfte und/oder für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Details sind den jeweiligen fachspezifischen Unterrichtsvorgaben zu entnehmen.

Durch die Möglichkeit der Aufgabenauswahl wird sichergestellt, dass bei einheitlichen Prüfungsaufgaben eventuell vorhandene schulische Besonderheiten weitgehend berücksichtigt werden können. Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer können so auf vertraute Formate und Inhalte zurückgreifen.

Beziehen sich die zentral gestellten Abituraufgaben jeweils auf ein Inhaltsfeld oder werden sie inhaltsfeldübergreifend sein?

Abituraufgaben sind in der Regel inhaltsfeldübergreifend (vgl. Konstruktionsvorgaben Abiturprüfungsaufgaben: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/). Dies bezieht sich auf die Inhaltsfelder der Qualifikationsphase, aber auch auf Grundlagen aus der Einführungsphase, die von nicht unerheblicher Bedeutung für Themen der Qualifikationsphase sind, da auf ihnen aufgebaut wird.

Kann bei den zentral gestellten Abituraufgaben ein Rückgriff auf die Inhaltsfelder mit ihren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und konkretisierten Kompetenzerwartungen in der Einführungsphase erfolgen?

Grundlegende konkretisierte Kompetenzerwartungen aus der Einführungsphase und auch der Sekundarstufe I haben Bedeutung für Abituraufgaben, soweit sie für das Verständnis obligatorischer Themen der Qualifikationsphase notwendig sind.
Eine Übertragung der Inhalte aus der Einführungsphase in die Qualifikationsphase oder umgekehrt ist jedoch nicht zulässig, da insbesondere alle konkretisierten Kompetenzerwartungen aus der Qualifikationsphase Grundlage für eine Abituraufgabe darstellen.  Der Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule stellt diese Trennung deutlich dar.

Auf welcher Grundlage werden die Prüfungsaufgaben bewertet?

Für die zentral gestellten Prüfungsaufgaben gelten die Anforderungen und Vorgaben der aktuell gültigen Kernlehrpläne. Um ein möglichst hohes Maß an Vergleichbarkeit der Anforderungen und Einheitlichkeit der Bewertung zu gewährleisten, wird mit den Prüfungsaufgaben ein verbindliches kriterienorientiertes Bewertungssystem entwickelt, in dem für jede Teilleistung (Item) Wertungspunkte vergeben werden. Aus der Summe der erreichten Wertungspunkte ergibt sich verbindlich die Note.

Die Bewertungen orientieren sich an den Bildungsstandards für die Abiturprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik sowie an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA), die von der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Vergleichbarkeit beschlossen wurden. Als allgemeine Orientierung ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Leistung (5 Notenpunkte) mit annähernd der Hälfte der jeweiligen Gesamtpunktzahl erreicht werden kann. Oberhalb und unterhalb dieser Schwelle werden die Anteile der erwarteten Gesamtleistung den einzelnen Notenstufen jeweils ungefähr linear zugeordnet. Für die Note „gut“ (11 Punkte) müssen annähernd vier Fünftel der Höchstpunktzahl erreicht werden. Wenn weniger als 20 Prozent der Höchstpunktzahl erreicht werden, ist die Note „ungenügend“ zu vergeben (vgl. Anlage 1 zur KMK-"Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung").

Besondere Regelungen für einzelne Fächer

Welche besonderen Regelungen gibt es für die einzelnen Fächer?

Zu jedem Abiturfach gibt es in diesem Angebot fachliche Hinweise.

Weitere Informationen

Wo gibt es weitere Informationen zur gymnasialen Oberstufe?
  1. Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe; das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Schulformen in die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen. Darüber hinaus berät die Schule die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl der Schullaufbahn und prüft zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres, ob die Wahl- und Belegungsbedingungen erfüllt sind. (vgl. § 5 Abs. 1 APO-GOSt).
  2. Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es ein Informationsheft, das jährlich aktualisiert wird. Dieses Informationsheft ist auch online verfügbar: http://broschueren.nrw/gymnasiale-oberstufe/home/#!/Home
  3. Sekundarstufe II | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Wo gibt es individuelle Beratung?

Da für individuelle Beratung die Kenntnis aller konkreten Rahmenbedingungen nötig ist, ist der Weg über die für die Beratung zuständigen Lehrkräfte und die Schulleitung unverzichtbar. Für Beratung in Einzelfällen stehen daher zunächst die jeweiligen Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren zur Verfügung. Bei besonderen Problemen wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn in Ausnahmefällen innerhalb der Schule keine Klärung herbeigeführt werden kann, sollten über die Schulleitung die jeweils für die gymnasiale Oberstufe zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten bei den Bezirksregierungen hinzugezogen werden:

Fragen im direkten Zusammenhang mit der Durchführung des Zentralabiturs werden unter der E-Mail Adresse abitur.nrw[at]qua-lis.nrw.de beantwortet.

 

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