Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Die jeweils aktuellen Abiturtermine werden zwei Jahre im Voraus festgelegt und sind in diesem Angebot ausgewiesen.
Grundlage für die zentral gestellten schriftlichen Aufgaben der Abiturprüfung sind in allen Fächern die aktuell gültigen Kernlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe. In der Abiturprüfung werden alle Kompetenzerwartungen vorausgesetzt, die der jeweilige Lehrplan für das Ende der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorsieht.
Die Kernlehrpläne lassen den Lehrkräften Freiräume zur eigenverantwortlichen Auswahl von Inhalten und zur Gestaltung von Lerngelegenheiten für den Kompetenzerwerb. Um vergleichbare Voraussetzungen für die Vorbereitung alle Studierende auf die zentralen Prüfungen zu schaffen, werden für jeden Abiturjahrgang drei Jahre im Voraus verbindliche Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Abiturprüfungen für die Qualifikationsphase festgelegt, die fachbezogene Modalitäten der schriftlichen Prüfung (u. a. Aufgabenarten, Hilfsmittel, Auswahlmöglichkeiten von Aufgaben) ausweisen.
Grundlegende konkretisierte Kompetenzerwartungen aus der Einführungsphase und auch der Sekundarstufe I haben Bedeutung für Abituraufgaben, soweit sie für das Verständnis obligatorischer Themen der Qualifikationsphase notwendig sind.
Eine Übertragung der Inhalte aus der Einführungsphase in die Qualifikationsphase oder umgekehrt ist jedoch nicht zulässig, da insbesondere alle konkretisierten Kompetenzerwartungen aus der Qualifikationsphase Grundlage für eine Abituraufgabe darstellen. Der Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule stellt diese Trennung deutlich dar.
„Fokussierungen“ – im Rahmen der verbindlichen Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Abiturprüfungen – stellen landesweit eine gemeinsame Schnittmenge auf der Inhaltsebene sicher, wenn auf der Basis des jeweiligen Kernlehrplans mehrere Möglichkeiten der Umsetzung gegeben sind (z. B. unterschiedliche Werke, Lektüren, Theorien, Systeme oder Modelle).
Mit der Festlegung von „Fokussierungen“ wird keine Entscheidung darüber getroffen, ob und in welchem Umfang sich die schriftlichen Abiturprüfungen tatsächlich auf die benannten „Fokussierungen“ beziehen. Den Bezugspunkt für die Gestaltung von Prüfungsaufgaben bildet die Obligatorik des jeweiligen Kernlehrplans in ihrer Gesamtheit.
Abituraufgaben sind in der Regel inhaltsfeldübergreifend (vgl. Konstruktionsvorgaben Abiturprüfungsaufgaben: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-wbk/faecher/). Dies bezieht sich auf die Inhaltsfelder der Qualifikationsphase, aber auch auf Grundlagen aus der Einführungsphase, die von nicht unerheblicher Bedeutung für Themen der Qualifikationsphase sind, da auf ihnen aufgebaut wird.
Um die Bedingungen der schulischen Praxis angemessen zu berücksichtigen, knüpfen die Prüfungsaufgaben an die gängige Praxis der Klausuren in der Oberstufe an. Sie werden von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Für viele Fächer wurden im Bildungsportal des Landes NRW Beispielaufgaben eingestellt (https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-wbk/faecher/ ). Darüber hinaus können die Lehrkräfte sowie Studierende im geschützten Bereich dieser Webseite die Aufgaben der letzten drei Abiturjahrgänge einsehen. Die Schulleitungen werden gebeten, die Zugangsdaten den Lehrkräften sowie den Studierendenn bekannt zu machen.
Bei der Vorbereitung auf zentral gestellte Prüfungsaufgaben kommt den Klausuren unter Abiturbedingungen eine besondere Bedeutung zu. „Unter Abiturbedingungen“ heißt:
- Die Klausuren orientieren sich an den Aufgabenformaten der Kernlehrpläne, die auch Grundlage für die Abituraufgaben sind.
- Inhaltlich beziehen sich die Aufgaben auf den Unterricht des vorangegangenen Quartals.
- Falls im Abitur eine Auswahl von Aufgaben in dem jeweiligen Fach vorgesehen ist, so ist auch in der vorbereitenden Klausur eine Aufgabenauswahl vorgesehen. Die Anzahl der Auswahlmöglichkeiten muss aber nicht der im Abitur vorgesehenen entsprechen.
- Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben für die Abiturklausuren.
- Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden.
Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Abituraufgabenpools der Länder hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am 08.12.2016 beschlossen, die zeitliche Dauer der schriftlichen Abiturprüfungen in Fächern mit Bildungsstandards (hier: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik) spätestens ab dem Abitur 2021 zu vereinheitlichen.
Die Dauer der schriftlichen Abiturprüfungen finden Sie im folgenden Dokument:
Dauer der schriftlichen Prüfungen im Zentralabitur
Die Regelungen sind in der APO-GOSt in § 32 festgelegt. Für die Dauer der schriftlichen Prüfungen gelten in den einzelnen Fächern die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur (BASS 13-32 Nr. 6).
Prüfungsaufgaben
Ja. Für nahezu alle Fächer ist eine Aufgabenauswahl für die Lehrkräfte und/oder für die Studierenden vorgesehen. Details sind den jeweiligen fachspezifischen Unterrichtsvorgaben zu entnehmen.
Durch die Möglichkeit der Aufgabenauswahl wird sichergestellt, dass bei einheitlichen Prüfungsaufgaben eventuell vorhandene schulische Besonderheiten weitgehend berücksichtigt werden können. Studierende oder Lehrerinnen und Lehrer können so auf vertraute Formate und Inhalte zurückgreifen.
Die Aufgabenerstellung erfolgt durch Fachausschüsse, die mit erfahrenen Lehrkräften besetzt sind. Im Vorlauf zur Erarbeitung der Prüfungsaufgaben werden ausgewählte Lehrkräfte gebeten, Vorschläge einzureichen, die bei der Aufgabenentwicklung genutzt werden. Die Aufgabenentwicklung wird in ca. 20 Fächern wissenschaftlich begleitet. In einem sogenannten Praxis-Check durch bisher am Verfahren unbeteiligte Lehrkräfte werden die von den Aufgabenkommissionen entwickelten Aufgaben abschließend auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft.
Für die zentral gestellten Prüfungsaufgaben gelten die Anforderungen und Vorgaben der aktuell gültigen Kernlehrpläne. Um ein möglichst hohes Maß an Vergleichbarkeit der Anforderungen und Einheitlichkeit der Bewertung zu gewährleisten, wird mit den Prüfungsaufgaben ein verbindliches kriterienorientiertes Bewertungssystem entwickelt, in dem für jede Teilleistung (Item) Wertungspunkte vergeben werden. Aus der Summe der erreichten Wertungspunkte ergibt sich verbindlich die Note.
Die Bewertung orientiert sich an den einheitlichen Prüfungsanforderungen der Länder. Als allgemeine Orientierung ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Leistung (5 Notenpunkte) mit annähernd der Hälfte der jeweiligen Gesamtpunktzahl erreicht werden kann. Oberhalb und unterhalb dieser Schwelle werden die Anteile der erwarteten Gesamtleistung den einzelnen Notenstufen jeweils ungefähr linear zugeordnet. Für die Note „gut“ (11 Punkte) müssen annähernd vier Fünftel der Höchstpunktzahl erreicht werden. Wenn weniger als 20 Prozent der Höchstpunktzahl erreicht werden, ist die Note „ungenügend“ zu vergeben.
Auch die mündlichen Prüfungen basieren auf den Kernlehrplänen. Jedoch werden weder die einzelnen Prüfungstermine noch die Prüfungsaufgaben zentral festgelegt. Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen im 4. sowie im 1. – 3. Fach orientieren sich an den Unterrichtsinhalten des jeweiligen Kurses. Die Vorgaben für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben sind hierfür nicht maßgebend. Es ist zu beachten, dass in den mündlichen Prüfungen andere inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden als bei den schriftlichen Prüfungen und dass der Umfang der gestellten Aufgabe den zeitlichen Rahmen sowohl der Vorbereitung als auch der Prüfung selbst berücksichtigt.
Besondere Regelungen
Studierende, die eine Jahrgangsstufe in der Einführungsphase wiederholen, machen das Abitur entsprechend den Unterrichtsvorgaben, die für das Wiederholungsjahr gelten.
Studierende, die eine Jahrgangsstufe in der Qualifikationsphase wiederholen, machen in der Regel das Abitur entsprechend den Vorgaben, die für das Wiederholungsjahr gelten (s. Runderlass „Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen“, BASS 13-32 Nr. 6).
Für Schulen ergibt sich auf jeden Fall die Notwendigkeit, im schulinternen Curriculum inhaltliche Schwerpunkte verlässlich bestimmten Halbjahren zuzuordnen. Damit haben auch Studierende, die eine Jahrgangsstufe wiederholen, angemessene Voraussetzungen, um sich auf die zentralen Abiturprüfungen vorzubereiten.
Sofern inhaltliche Vorgaben geändert werden, kann sich für Wiederholer ab dem Halbjahr Q1.2 die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte aus dem Halbjahr Q1.1 nachzuholen. Betroffene Studierende werden von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig informiert sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet unterstützt.
Ja. Für die zentral gestellten schriftlichen Abiturprüfungen entscheidet die obere Schulaufsicht, ob ein Nachteilsausgleich genehmigt werden kann. Für blinde und stark sehbehinderte Studierende werden ggf. modifizierte, aber anforderungsentsprechende zentrale Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen findet man hier: https://url.nrw/nachteilsausgleiche
Besondere Regelungen für einzelne Fächer
Zu jedem Abiturfach gibt es in diesem Angebot fachliche Hinweise.
Weitere Informationen
Die Schule informiert die Studierenden sowie deren Eltern über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe; das gilt auch für Studierende, die aus anderen Schulformen in die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen. Darüber hinaus berät die Schule die Studierenden bei der Wahl der Schullaufbahn und prüft zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres, ob die Wahl- und Belegungsbedingungen erfüllt sind. (vgl. § 5 Abs. 1 APO-GOSt).
Für alle Studierende gibt es ein Informationsheft, das jährlich aktualisiert wird. Dieses Informationsheft ist auch online verfügbar: http://broschueren.nrw/gymnasiale-oberstufe/home/#!/Home
Da für individuelle Beratung die Kenntnis aller konkreten Rahmenbedingungen nötig ist, ist der Weg über die für die Beratung zuständigen Lehrkräfte und die Schulleitung unverzichtbar. Für Beratung in Einzelfällen stehen daher zunächst die jeweiligen Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren zur Verfügung. Bei besonderen Problemen wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn in Ausnahmefällen innerhalb der Schule keine Klärung herbeigeführt werden kann, sollten über die Schulleitung die jeweils für die gymnasiale Oberstufe zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten bei den Bezirksregierungen hinzugezogen werden:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Fragen im direkten Zusammenhang mit der Durchführung des Zentralabiturs werden unter der E-Mail Adresse abitur.nrw@qua-lis.nrw.de beantwortet.