Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sieht mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klausur vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

1. Rechtlicher Rahmen

Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gymnasiale Oberstufe – APO-GOSt) vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2016 (BASS 13-32 Nr. 3.1)

§ 14 Abs. 1 – VV 14.15 „In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In der Einführungsphase kann eine Klausur durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden“§ 14 Abs. 2 – VV 14.23„In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase kann eine Klausur durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.“§ 14 Abs. 2 – VV 14.23 – Diese neue Fassung gilt erstmals für Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2014 in die Qualifikationsphase eintreten oder das erste Jahr oder Semester der Qualifikationsphase wiederholen.„In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt. Die mündliche Leistungsüberprüfung darf nicht in dem Halbjahr liegen, das in demselben Fach von der Schule für die Facharbeit festgelegt wurde. Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfung wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 19 empfohlen.“§ 14 Abs. 4„In einer Woche dürfen für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in der Regel nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. Die Klausuren sind i.d.R. vorher anzukündigen. An einem Tag darf i.d.R. nur eine Klausur geschrieben werden. Für die Klausuren gelten im Übrigen die Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. […]“VV 14.4„Die Regelungen gelten gleichermaßen für die mündlichen Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen, die eine Klausur ersetzen.“

2. Vorbereitung und Organisation mündlicher Prüfungen

Vorbereitung
  • Die Schülerinnen und Schüler werden auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet. Die Prüfungsvorbereitung orientiert sich an den Vorgaben der geltenden Kernlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe und den korrespondierenden Niveaubeschreibungen des GeR.
  • Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Bewertungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten bereits vor der mündlichen Prüfung transparent gemacht.
Organisation und Durchführung
  • Die Fachkonferenz trifft Absprachen über die Organisation und den Ablauf der Prüfungen.
  • Für die Einführungsphase ist eine Prüfungsdauer von ca. 20 Minuten für eine Paarprüfung in beiden Teilbereichen („Am Gespräch teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“) vorgesehen. Für Einzel- oder Gruppenprüfungen wird diese Prüfungsdauer je nach Aufgabenstellung und Anspruchsniveau entsprechend angepasst.
  • In der Qualifikationsphase ist eine Prüfungsdauer von ca. 20 Minuten für eine Paarprüfung im Grundkurs und von ca. 25 Minuten für eine Paarprüfung im Leistungskurs in beiden Teilbereichen vorgesehen. Für Einzel – oder Gruppenprüfungen wird diese Prüfungsdauer je nach Aufgabenstellung und Anspruchsniveau entsprechend angepasst. 
  • Es wird für eine Synchronisation mit dem Termin- und Organisationsplan der Schule gesorgt.

3.  Bewertung von Prüfungsleistungen

  • Die Bewertung mündlicher Prüfungen orientiert sich an den Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe und an den Niveaubeschreibungen des GeR.
  • Für die Bewertung der Prüfungsleistung werden neben der Sprachrichtigkeit auch kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie Inhalt, Strategie und methodische Aspekte in den Anforderungsbereichen I - III angemessen berücksichtigt.
  • Weitere Absprachen zur Bewertung werden durch die Fachkonferenz getroffen.

In dem empfohlenen landeseinheitlichen Bewertungsraster (VVzAPO-GOSt Anlage 19) für mündliche Prüfungen werden die Leistungen der einzelnen Teilbereiche dokumentiert. Ein schriftliches Verlaufsprotokoll oder Video- und Tonaufzeichnungen sind darüber hinaus formal nicht erforderlich. Fachkonferenzen wird die Videographie von mündlichen Prüfungen als Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung empfohlen.

    4. Fachliche Hinweise und Prüfungsbeispiele 

    Weitergehende fachliche und organisatorische Hinweise und Prüfungsbeispiele für Grund- und Leistungskurse in den Fächern Englisch und Französisch finden Sie in der

    Die nachfolgenden Beispiele für mündliche Prüfungen wurden von Lehrkräften an Gymnasien und Gesamtschulen für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase erprobt und verstehen sich als Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis. Sie werden weiterhin ergänzt und fortgeführt, um wertvolle Anregungen für eigene Prüfungsformate zu geben und somit den Anteil mündlicher Schülerleistungen im Fremdsprachenunterricht dauerhaft auszubauen.

    Praxisbeispiele Italienisch
    Praxisbeispiele Japanisch
    Praxisbeispiel Chinesisch
    Praxisbeispiele Niederländisch
    Praxisbeispiel Russisch
    Praxisbeispiele Spanisch
    Praxisbeispiele Türkisch
    Praxisbeispiel Neugriechisch

    Die eingestellten Praxisbeispiele wurden von Lehrkräften für den eigenen Unterricht entwickelt und werden mit freundlicher Genehmigung der Verfasser zur Verfügung gestellt. Quellennachweise wurden, sofern möglich, in den Konzepten ausgewiesen. Sollten Autoren- und Abdruckrechte versehentlich nicht berücksichtigt worden sein, wird um entsprechenden Hinweis gebeten, so dass diese nachträglich eingeholt oder entsprechende Inhalte aus dem Angebot entfernt werden.

     5. Häufige Fragen im Zusammenhang mit mündlichen Prüfungen

    Sind nur Einzel- oder auch Paar- und Gruppenprüfungen zulässig?

    Paar- und Gruppenprüfungen sind besonders empfehlenswert, da sie ein realitätsnahes Prüfen diskursiver Kompetenzen ermöglichen. Die Gruppen sollten nicht zu groß gewählt werden (3 – 4 Prüflinge) und die Prüfungssituation muss so angelegt sein, dass die individuelle Prüfungsleistung jedes Kandidaten erkennbar bleibt.

    Wie lange müssen mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klausur dauern?

    Für die Einführungsphase ist eine Prüfungszeit von ca. 20 Minuten für eine Paarprüfung vorgesehen. Bei Gruppenprüfungen wird diese Zeit entsprechend angepasst.

    Müssen grundsätzlich zwei Prüfer die mündliche Prüfung abnehmen?

    Die Zahl der Prüfer ist nicht festgelegt und richtet sich nach dem Prüfungsformat. Es ist aber ratsam zu zweit zu prüfen, besonders bei ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen wird in Absprache mit den Fachkonferenzen die gegenseitige Unterstützung der Fremdsprachenlehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung empfohlen.

    Benötigen die Schülerinnen und Schüler eine Vorbereitungszeit und wie lange muss diese sein?

    Die Vorbereitungszeit ist abhängig von der jeweiligen Prüfungsaufgabe und den erwarteten Schülerleistungen. Je nach Aufgabenstellung kann auf eine Vorbereitungszeit verzichtet werden. Die Vorbereitung des Prüfungsteils „Zusammenhängendes Sprechen“ kann, beispielsweise für eine Präsentationsaufgabe, auch in häuslicher Arbeit erfolgen.

    Wie werden die mündlichen Prüfungsleistungen bewertet?

    Die Anforderungen der mündlichen Prüfungsleistungen basieren auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt), den Kernlehrplänen für die gymnasiale Oberstufe und den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung. Für die Bewertung wird die Anwendung des landeseinheitlichen Bewertungsrasters  (VVzAPO-GOSt Anlage 19) auf Grundlage der in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) empfohlen. Die verantwortliche Fachlehrkraft legt in Absprache mit der Fachkonferenz und unter Beachtung des Prüfungsprofils die Kriterien für die inhaltliche Bewertung der Prüfungsleistung fest.

    Wie sind die Prüfungen zu dokumentieren? Ist ein schriftliches Protokoll erforderlich?

    In dem empfohlenen landeseinheitlichen Bewertungsraster für mündliche Prüfungen (VVzAPO-GOSt Anlage 19)  werden die Leistungen der einzelnen Teilbereiche dokumentiert. Ein schriftliches Verlaufsprotokoll oder Video- und Tonaufzeichnungen sind darüber hinaus formal nicht erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die Prüfungskriterien für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparent und verständlich sind.

    Weitergehende fachliche und organisatorische Hinweise finden sich in der

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