Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen
Die Externenprüfung (vormals Nichtschülerprüfung) ermöglicht den nachträglichen Erwerb folgender Schulabschlüsse:
- Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Für die Organisation der Externenprüfungen sind die Bezirksregierungen verantwortlich. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist deshalb an die für den Hauptwohnsitz zuständige Bezirksregierung zu richten.
Die Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb von Schulabschlüssen setzt voraus, dass der angestrebte Abschluss noch nicht erlangt wurde und keine Schule besucht wird, an der der angestrebte Abschluss erworben werden kann.
Die Hauptschulabschlüsse sowie der Mittlere Schulabschluss und das Abitur können jeweils direkt erworben werden, eine besondere Vorgabe (Reihenfolge) gibt es dabei nicht. Für die Zulassung zur Externenprüfung Fachhochschulreife ist der Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses dagegen erforderlich.
Die für den entsprechenden Bildungsgang erforderliche Regelschulzeit und Altersgrenze muss erfüllt sein.
Vorbereitungen auf die Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Vorbereitungskursen entsprechender Bildungseinrichtungen (z. B. VHS) wird jedoch empfohlen.
Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare zu den Externenprüfungen findet man auf den Webseiten der zuständigen Bezirksregierungen (siehe rechte Spalte).
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I)
- Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A)
- Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (PO-Externe-BK)
Weiterführende Informationen
Zuständigkeiten der Bezirksregierungen
- Welche Bezirksregierung ist zuständig?
(nach dem Öffnen: unten rechts "Schulaufsichtssuche")