Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

Mündliche Prüfungen an Weiterbildungskollegs

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskollegs (APO-WbK) sieht mündliche Prüfungen grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klausur vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

 

1. Rechtlicher Rahmen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg – APO-WbK) vom 23. Februar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Mai 2015 (BASS 19-11 Nr. 1.1)

VV zu § 18
Abendrealschule

18.1 zu Abs. 1 (Diese VV tritt am 1. August 2014 in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die zum 1. August 2014 in die Hauptphase eintreten oder das erste Semester der Hauptphase wiederholen.)

„In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. Im dritten Semester der Hauptphase wird nach Festlegung durch die Schule im Fach Englisch eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt. Im Grundsatz gelten die verpflichtenden Prüfungen auch für Studierende mit Behinderungen und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf, jedoch unter Berücksichtigung der gegebenenfalls erforderlichen Nachteilsausgleiche. Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 11 empfohlen.“

Abendgymnasium und Kolleg

18.2 zu Absatz 2

„In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In der Einführungsphase kann eine Klausur durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.“

18.3. zu Absatz 3

„In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In den ersten drei Semestern der Qualifikationsphase kann jeweils eine Klausur durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.“

18.3 zu Abs. 3 (Diese VV tritt am 1. August 2014 in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die zum 1. August 2014 in die Qualifikationsphase eintreten oder das erste Semester der Qualifikationsphase wiederholen.)

„In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Semester der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt. Die mündliche Leistungsüberprüfung darf nicht in dem Semester liegen, das in demselben Fach für die Facharbeit festgelegt wurde. Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 12 empfohlen.“

2. Vorbereitung und Organisation mündlicher Prüfungen

Vorbereitung

  • Die Studierenden werden auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet. Die Prüfungsvorbereitung orientiert sich an den Vorgaben der geltenden Kernlehrpläne für die Weiterbildungskollegs.
  • Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Bewertungskriterien werden den Studierenden, ggf. den Erziehungsberechtigten bereits vor der mündlichen Prüfung transparent gemacht.

Organisation und Durchführung

  • Die Fachkonferenz trifft Absprachen über die Organisation und den Ablauf der Prüfungen.
  • Für die Hauptphase an Abendrealschulen ist eine Prüfungsdauer von ca. 15 Min., für die Einführungsphase an Abendgymnasien und Kollegs ist eine Prüfungsdauer von ca. 20 Minuten für eine Paarprüfung in beiden Teilbereichen („Am Gespräch teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“) vorgesehen. Für Einzel- oder Gruppenprüfungen wird diese Prüfungsdauer je nach Aufgabenstellung und Anspruchsniveau entsprechend angepasst.
  • In der Qualifikationsphase ist eine Prüfungsdauer von ca. 20 Minuten für eine Paarprüfung im Grundkurs und von ca. 25 Minuten für eine Paarprüfung im Leistungskurs in beiden Teilbereichen vorgesehen. Für Einzel – oder Gruppenprüfungen wird diese Prüfungsdauer je nach Aufgabenstellung und Anspruchsniveau entsprechend angepasst. 
  • Die Schulleitung sorgt für eine Synchronisation mit dem Termin- und Organisationsplan der Schule.

3.  Bewertung von Prüfungsleistungen

In dem empfohlenen landeseinheitlichen Bewertungsraster für mündliche Prüfungen werden die Leistungen der einzelnen Teilbereiche dokumentiert. Ein schriftliches Verlaufsprotokoll oder Video- und Tonaufzeichnungen sind darüber hinaus formal nicht erforderlich. Fachkonferenzen wird die Videographie von mündlichen Prüfungen als Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung empfohlen.

4. Fachliche Hinweise und Prüfungsbeispiele

Weitergehende fachliche und organisatorische Hinweise und Prüfungsbeispiele für Grund- und Leistungskurse an Jugendschulen in den Fächern Englisch und Französisch finden Sie unter

und in der

Die dort zur Verfügung gestellten Beispiele dienen auch als beispielhafte Grundlage für mündliche Prüfungen an Weiterbildungskollegs.

Fachliche und organisatorische Hinweise für die verpflichtende Mündliche Prüfung Englisch im dritten Semester der Hauptphase finden Sie in

Die nachfolgenden Beispiele für mündliche Prüfungen wurden von Lehrkräften an Weiterbildungskollegs für die Hauptphase an Abendrealschulen und die Einführungs- und Qualifikationsphase an Abendgymnasien und Kollegs entwickelt und verstehen sich als Hilfestellung aus der Praxis für die Praxis. Sie werden weiterhin ergänzt und fortgeführt, um wertvolle Anregungen für eigene Prüfungsformate zu geben und somit den Anteil mündlicher Schülerleistungen im Fremdsprachenunterricht dauerhaft auszubauen.

Abendrealschule 

Praxisbeispiele Englisch

Abendgymnasium/ Kolleg

Praxisbeispiel Französisch

Praxisbeispiel Türkisch

Die eingestellten Praxisbeispiele wurden von Lehrkräften für den eigenen Unterricht entwickelt und werden mit freundlicher Genehmigung der Verfasser zur Verfügung gestellt. Quellennachweise wurden, sofern möglich, in den Konzepten ausgewiesen. Sollten Autoren- und Abdruckrechte versehentlich nicht berücksichtigt worden sein, wird um entsprechenden Hinweis gebeten, so dass diese nachträglich eingeholt oder entsprechende Inhalte aus dem Angebot entfernt werden.

5. Häufige Fragen im Zusammenhang mit mündlichen Prüfungen

 

Sind nur Einzel- oder auch Paar- und Gruppenprüfungen zulässig?

Paar- und Gruppenprüfungen sind besonders empfehlenswert, da sie ein realitätsnahes Prüfen diskursiver Kompetenzen ermöglichen. Die Gruppen sollten nicht zu groß gewählt werden (3 – 4 Prüflinge) und die Prüfungssituation muss so angelegt sein, dass die individuelle Prüfungsleistung jedes Kandidaten erkennbar bleibt.

Wie lange müssen mündliche Prüfungen als Ersatz für eine Klausur dauern?

In der Hauptphase an Abendrealschulen ist eine Prüfungszeit von insgesamt ca. 15 Minuten für eine Paarprüfung vorgesehen. Der Zeitrahmen für Einzel- oder Gruppenprüfungen wird entsprechend angepasst.

Für die Einführungsphase an Abendgymnasien und Kollegs ist eine Prüfungszeit von ca. 20 Minuten für eine Paarprüfung vorgesehen. In der Qualifikationszeit ist eine Prüfungszeit von 20 Minuten in Grundkursen und von 25 Minuten in Leistungskursen für eine Paarprüfung vorgesehen. Bei Gruppenprüfungen werden diese Zeiten entsprechend angepasst.

Müssen grundsätzlich zwei Prüfer die mündliche Prüfung abnehmen?

Die Zahl der Prüfer ist nicht festgelegt und richtet sich nach dem Prüfungsformat. Es ist aber ratsam zu zweit zu prüfen, besonders bei ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen wird in Absprache mit den Fachkonferenzen die gegenseitige Unterstützung der Fremdsprachenlehrkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung empfohlen.

Benötigen die Studierende eine Vorbereitungszeit und wie lange muss diese sein?

Die Vorbereitungszeit ist abhängig von der jeweiligen Prüfungsaufgabe und den erwarteten Schülerleistungen. Je nach Aufgabenstellung kann auf eine Vorbereitungszeit verzichtet werden. Die Vorbereitung des Prüfungsteils „Zusammenhängendes Sprechen“ kann, beispielsweise für eine Präsentationsaufgabe, auch in häuslicher Arbeit erfolgen.

Wie werden die mündlichen Prüfungsleistungen bewertet?

Die Anforderungen der mündlichen Prüfungsleistungen basieren auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK), den Kernlehrplänen für die Weiterbildungskollegs und den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung. Für die Bewertung wird die Anwendung des landeseinheitlichen Bewertungsrasters (VVzAPO-WbK Anlage 11 bzw. Anlage 12) auf Grundlage der in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) empfohlen.

Die verantwortliche Fachlehrkraft legt in Absprache mit der Fachkonferenz und unter Beachtung des Prüfungsprofils die Kriterien für die inhaltliche Bewertung der Prüfungsleistung fest.

Wie sind die Prüfungen zu dokumentieren? Ist ein schriftliches Protokoll erforderlich?

In dem empfohlenen landeseinheitlichen Bewertungsraster für mündliche Prüfungen (VVzAPO-WbK Anlage 11 bzw. Anlage 12) werden die Leistungen der einzelnen Teilbereiche dokumentiert. Ein schriftliches Verlaufsprotokoll oder Video- und Tonaufzeichnungen sind darüber hinaus formal nicht erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die Prüfungskriterien für Studierende transparent und verständlich sind.

Weitergehende fachliche und organisatorische Hinweise finden Sie unter

und in der

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