Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht
Die Sprachprüfung nach Besuch des Herkunftssprachlichen Unterrichts dient dem Ziel, Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte in ihrer natürlichen Mehrsprachigkeit wertzuschätzen, die zweisprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwachsen und deren Lebenswirklichkeit von sprachlicher und kultureller Diversität geprägt ist.
Die Prüfung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ablegen wollen, um sprachliche Fähigkeiten in der Amtssprache ihres Herkunftslandes in Wort und Schrift nachzuweisen.
Haben Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen, legen Sie verpflichtend eine Sprachprüfung nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab (Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals HSA 10) oder Mittlerer Schulabschluss).
Die Anforderungen der Sprachprüfung richten sich – bezogen auf das jeweilige Anforderungsniveau des angestrebten Abschlusses – nach den im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzanforderungen für den Muttersprachlichen Unterricht in der Sekundarstufe I und für den Unterricht in der Muttersprache anstelle einer zweiten oder dritten Pflichtfremdsprache für die Klassen 7-10. Dementsprechend beziehen sich die Prüfungsinhalte auf Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Herkunftssprachliche Unterricht vermittelt. Die Anforderungen des schriftlichen Prüfungsteils der Sprachprüfung entsprechen den Leistungsansprüchen, die – bezogen auf den jeweiligen Abschluss – für die Pflichtfremdsprachen gelten.
Die Sprachprüfung im HSU besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, in dem der Kompetenzbereich Schreiben überprüft wird, und ggf. aus einer mündlichen Abweichungsprüfung, in der der Kompetenzbereich Sprechen (zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen) geprüft wird. Die Prüfung bewertet neben soziokulturellen vor allem sprachliche Fähigkeiten in der Amtssprache des jeweiligen Herkunftslandes in Wort und Schrift, die Schülerinnen und Schüler im muttersprachlichen Unterricht erworben haben.
Weitere Informationen
- Weiterführende Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht im Bildungsportal
- Termine der Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10
Kontakt
Telefon: 02921 / 683 5015