Termine zum Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium 2019

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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2019 im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 13. Juni 2017

Für die Abiturprüfung im Jahr 2019 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:

1.
Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses
Donnerstag, 11. April 2019
2.
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13
Freitag, 12. April 2019
3.
Zentrale Abiturprüfung 2. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[Profil bildendes Leistungskursfach]
Dienstag, 30. April 2019
4.
Zentrale Abiturprüfung im Fach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)
[Profil bildendes Leistungskursfach bzw. weiteres Leistungskursfach]
Freitag, 3. Mai 2019
5.
Zentrale Abiturprüfung 1. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[weiteres Leistungskursfach]
Dienstag, 7. Mai 2019
6.
Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach [Grundkursfach]
Freitag, 10. Mai 2019
7.
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach*
ab Montag 20. Mai 2019
8.
Nachschreibtermin 2. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[Profil bildendes Leistungskursfach]**
Dienstag, 28. Mai 2019
9.
Nachschreibtermin im Fach Englisch   (1. und 2. Leistungskursfach)
[Profil bildendes Leistungskursfach bzw. weiteres Leistungskursfach]**
Dienstag, 4. Juni 2019
10.
Nachschreibtermin 1. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[weiteres Leistungskursfach]**
Freitag, 7. Juni 2019
11.
Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach [Grundkursfach]**
Freitag, 14. Juni 2019
12.
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach
Freitag, 28. Juni 2019
13.
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Samstag, 29. Juni 2019

*) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.

**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.

Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule sind über die Zentralen Schulverwaltungsanwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.

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