Termine zum Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium 2020

Neufassung vom 01. April 2020

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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2020 im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 09. April 2018

Abweichend vom RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 09.04.2018 - 312- 6.04.05-29042 - ABl. NRW. 05/18 S. 35 werden folgende Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2020 im Beruflichen Gymnasium (Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D) erlassen:

1.
Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses
Donnerstag, 7. Mai 2020
2.
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13
Freitag, 8. Mai 2020
3.
Zentrale Abiturprüfung 2. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[Profil bildendes Leistungskursfach]
Dienstag, 12. Mai 2020
4.
Zentrale Abiturprüfung im Fach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)
[Profil bildendes Leistungskursfach bzw. weiteres Leistungskursfach]
Freitag, 15. Mai 2020
5.
Zentrale Abiturprüfung 1. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[weiteres Leistungskursfach]
Dienstag, 19. Mai 2020
6.
Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach [Grundkursfach]
Dienstag, 26. Mai 2020
7.
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach*
ab Donnerstag 28. Mai 2020
8.
Nachschreibtermin 2. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[Profil bildendes Leistungskursfach]**
Freitag, 5. Juni 2020
9.
Nachschreibtermin im Fach Englisch   (1. und 2. Leistungskursfach)
[Profil bildendes Leistungskursfach bzw. weiteres Leistungskursfach]**
Dienstag, 9. Juni 2020
10.
Nachschreibtermin 1. Leistungskursfach (ohne Englisch)
[weiteres Leistungskursfach]**
Freitag, 12. Juni 2020
11.
Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach [Grundkursfach]**
Dienstag, 16. Juni 2020
12.
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach
Freitag, 26. Juni 2020
13.
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Samstag, 27. Juni 2020

*) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.

**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.

Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule sind über die Zentralen Schulverwaltungsanwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.

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