Termine zum Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium 2023

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Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2023 im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)

Für die Abiturprüfung im Jahr 2023 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:

1.
Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses
Donnerstag, 30. März 2023
2.
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13
Freitag, 31. März 2023
3.
Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]
Dienstag, 18. April 2023
4.
Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)
Donnerstag, 20. April 2023
5.
Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]
Dienstag, 25. April 2023
6.
Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)
Freitag, 28. April 2023
7.
Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach*
ab Montag, 8. Mai 2023
8.
Nachschreibtermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]**
Dienstag, 16. Mai 2023
9.
Nachschreibtermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)**
Dienstag, 23. Mai 2023
10.
Nachschreibtermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch]**
Donnerstag, 25. Mai 2023
11.
Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)**
Donnerstag, 1. Juni 2023
12.
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach
Dienstag, 20. Juni 2023
13.
Letzter Tag der Zeugnisausgabe
Mittwoch, 21. Juni 2023

*) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach.

**) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsicht ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen.

Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibterminen erforderlich wird.

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.

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