Rahmentermine und Terminierung der schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern (Fachprüfungstermine) für die zentralen Abiturprüfungen 2025
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 29.09.2023– Az: 525-6.03.15.06-94308
Rahmentermine
Für die Abiturprüfung im Jahr 2025 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2025), Waldorfschulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgelegt:
bis Donnerstag, 10.04.2025
bis Mittwoch, 21.05.2025
bis Donnerstag, 05.06.2025
* Für Waldorfschulen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen.
** Da gegebenenfalls zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach.
Abweichend von Nr. 4 des RdErl. vom 10.11.2014 (BASS 12 - 65 Nr.1) endet das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 2 an Gymnasien und Gesamtschulen am 20.12.2024, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien 2024.
Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 17.01.2025 festgelegt.
Die Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahres erbracht wurden, werden in diesem Fall nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert.
Prüfungsvorbereitung
Vom 04.04. – 10.04.2025 findet Unterricht nach organisatorischer Maßgabe der jeweiligen Schule zur Vorbereitung auf die Prüfungen nur noch in den Abiturfächern statt.
Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 04.04.2025 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
Fachprüfungstermine
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Für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen des Jahres 2025 an den Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2025) und für die Externenprüfung werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A und die gegebenenfalls notwendigen Nachschreibetermine entsprechend der Anlage B festgelegt.
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Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sind über das Meldeportal für Zentrale Prüfungsverfahren die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden mitzuteilen, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
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Aus organisatorischen Gründen müssen mehrere Prüfungsfächer an einem Prüfungstag zusammengefasst werden. Dadurch kann es in sehr wenigen Fällen zu Überschneidungen kommen. In einem solchen Fall hat zunächst das Leistungskursfach den Vorrang und die Prüfung im Grundkurs oder die Erweiterungsprüfung in Lateinisch, Griechisch oder Hebräisch erfolgt am entsprechenden Nachschreibetermin.
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Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
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Als Fach der externen Zweitkorrektur wird für den Abiturjahrgang 2025 das Fach Spanisch (Grundkurs (neu einsetzend)) festgelegt.