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Mathematik

Abiturvorgaben

Fachliche Vorgaben, Hinweise und Materialien

Regelungen zum Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge in Prüfungen der gymnasialen Oberstufe ab 2026

Die Verpflichtung zur Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners in der gymnasialen Oberstufe allgemeinbildender Schulen entfällt gemäß Schulmail vom 23.09.2022 für die Jahrgänge, die ab dem Schuljahr 2023/24 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.
Hintergrund sind die Vereinbarungen der Länder, die Vergleichbarkeit der Abituranforderungen zu erhöhen und die landesspezifischen Rahmenbedingungen der Abiturprüfungen weiter anzugleichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Schulmail vom 23.09.2022.
Diese Änderungen beziehen sich nicht auf die Beruflichen Gymnasien.

Anpassungen im Zentralabitur Mathematik ab 2023 und ab 2024

In der Sitzung vom 15. Oktober 2020 fasste die Kultusministerkonferenz den Beschluss, die Abituranforderungen in den Ländern weiter zu vereinheitlichen. Dieser Beschluss führt nun in Verbindung mit einer Neufassung der KMK-Vereinbarungen zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung für das Zentralabitur ab 2023 im Fach Mathematik zu Anpassungen und einigen Neuerungen.

    Dazu gehört die Einführung einer angepassten Operatorenübersicht, die bereits ab dem Abitur im Jahr 2023 verbindlich ist. Die Anpassung der Operatorenübersicht erfolgte vor dem Hintergrund der Anforderungen des ländergemeinsamen Abituraufgabenpools, dessen Entwicklung vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) als wissenschaftliche Einrichtung der Länder koordiniert wird.

    Hinzu kommen Anpassungen bei den Auswahlmodalitäten im Zentralabitur Mathematik ab dem Prüfungsjahr 2024. Hier wird für den ersten Prüfungsteil (hilfsmittelfrei zu bearbeitende Aufgaben) eine begrenzte Aufgabenauswahl durch die Schülerinnen und Schüler eingeführt.

    Von der Fachaufsicht Mathematik werden zu diesen Anpassungen für die Prüfungsjahre ab 2023 und ab 2024 Implementationsveranstaltungen in den Regierungsbezirken durchgeführt. Weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen erhalten die Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 von der Fachaufsicht Mathematik bei den Bezirksregierungen.

Anpassungen im Zentralabitur Mathematik ab 2025

Im Rahmen der bundesweiten Konvergenzprozesse wurde der Umfang der Abiturprüfungsaufgaben im Fach Mathematik ab dem Prüfungsjahr 2025 hinsichtlich der Anzahl der Punkte sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die beiden Prüfungsteile angepasst:

Für den 1. Prüfungsteil (hilfsmittelfrei) gilt:
Die Anzahl der Aufgaben und Punkte sowie die Auswahlmodalitäten im 1. Prüfungsteil gelten unverändert.
Die Bearbeitungszeit einschließlich Auswahlzeit für den 1. Prüfungsteil wird um 10 Minuten im Grundkurs auf insgesamt 100 Minuten und im Leistungskurs auf 110 Minuten verlängert.

Für den 2. Prüfungsteil gilt:
Im Grundkurs wird der Umfang des 2. Prüfungsteils um 20 Punkte und die Arbeitszeit um 10 Minuten auf 155 Minuten verringert.
Im Leistungskurs wird der Umfang des 2. Prüfungsteils um 20 Punkte und die Arbeitszeit um 10 Minuten auf 190 Minuten verringert.

Die Gesamtarbeitszeit einschließlich Auswahlzeit bleibt im Grundkurs bei maximal 255 Minuten und im Leistungskurs bei maximal 300 Minuten unverändert.

Bitte beachten Sie hierzu auch die angepassten organisatorischen Vorgaben zur Durchführung der Abiturprüfung im Fach Mathematik für das Prüfungsjahr 2025:

Beispielaufgaben für das Abitur 2025

Zur Orientierung hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen im Zentralabitur im Jahr 2025 werden Beispiele für Prüfungsaufgaben im Bereich Zentralabitur GOSt zur Verfügung gestellt.

 

Beispielaufgaben für das Abitur ab 2026

Beispielaufgaben für das Abitur ab dem Jahr 2026, welche die Änderungen zum Einsatz der Werkzeuge und den neuen KLP berücksichtigen, werden sukzessive veröffentlicht.

Weitere fachbezogene Hinweise und Beispiele zu den Kernlehrplänen stehen im Lehrplannavigator zur Verfügung:

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