Rahmentermine und Terminierung der schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern (Fachprüfungstermine) für die zentralen Abiturprüfungen 2025 an den Weiterbildungskollegs
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 29. September 2023 – 525-6.03.15.06-94308
Rahmentermine für das Sommersemester des Schuljahres 2024/25
Für die Abiturprüfung im Jahr 2025 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2025), Waldorfschulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgelegt:
bis Donnerstag, 10. April 2025
bis Mittwoch, 21. Mai 2025
bis Donnerstag, 5. Juni 2025
* Für Waldorfschulen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen.
** Da gegebenenfalls zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach.
Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 17. Januar 2025 festgelegt.
Die Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahres erbracht wurden, werden in diesem Fall nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert.
Prüfungsvorbereitung
Vom 4. – 10. April 2025 findet Unterricht nach organisatorischer Maßgabe der jeweiligen Schule zur Vorbereitung auf die Prüfungen nur noch in den Abiturfächern statt.
Die Teilnahme ist für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 4. April 2025 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
Fachprüfungstermine
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Für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen des Jahres 2025 an den Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2025) und für die Externenprüfung werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A und die gegebenenfalls notwendigen Nachschreibetermine entsprechend der Anlage B festgelegt.
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Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sind über das Meldeportal für Zentrale Prüfungsverfahren die Angaben derjenigen Studierenden mitzuteilen, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
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Aus organisatorischen Gründen müssen mehrere Prüfungsfächer an einem Prüfungstag zusammengefasst werden. Dadurch kann es in sehr wenigen Fällen zu Überschneidungen kommen. In einem solchen Fall hat zunächst das Leistungskursfach den Vorrang und die Prüfung im Grundkurs oder die Erweiterungsprüfung in Lateinisch, Griechisch oder Hebräisch erfolgt am entsprechenden Nachschreibetermin.
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Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
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Als Fach der externen Zweitkorrektur wird für den Abiturjahrgang 2025 das Fach Spanisch (Grundkurs (neu einsetzend)) festgelegt.
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 9. Juni 2024 - 525-6.03.15.06-94307
Rahmentermine für das Wintersemester des Schuljahres 2025/26
Für die Studierenden, die sich im Wintersemester 2025/2026 im 6. Semester befinden, werden folgende Termine für die Abiturprüfung festgelegt:
bis Donnerstag, 9. Oktober 2025
bis Donnerstag, 6. November 2025
* Da gegebenenfalls zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach angesetzt werden, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen.
Prüfungsvorbereitung
Vom 2. bis 9. Oktober 2025 findet Unterricht nach organisatorischer Maßgabe der jeweiligen Schule zur Vorbereitung auf die Prüfungen nur noch in den Abiturfächern statt. Die Teilnahme ist für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 2. Oktober 2025 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
Fachprüfungstermine
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Für die schriftlichen Abiturprüfungen im Wintersemester 2025/2026 (1. Schulhalbjahr 2025/26) an den Weiterbildungskollegs werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A festgelegt.
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Die Nachschreibetermine werden dezentral geregelt.
- Im Falle einer Überschneidung eines Prüfungstermins mit einem religiösen Feiertag kann ein Prüfling mit entsprechendem Bekenntnis am Nachschreibetermin teilnehmen. Diese Entscheidung ist der Schule rechtzeitig vor der Prüfungsphase durch den Prüfling anzuzeigen.
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Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.