Rahmentermine und Terminierung der schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Fächern (Fachprüfungstermine) für die zentralen Abiturprüfungen 2026 an den Weiterbildungskollegs
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 30. September 2024 – 525-6.03.15.06-94308
Rahmentermine für das Sommersemester des Schuljahres 2025/26
Für die Abiturprüfung im Jahr 2026 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2026), Waldorfschulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgelegt:
bis Donnerstag, 26. März 2026
bis Freitag, 08. Mai 2026
bis Donnerstag, 28. Mai 2026
* Für Waldorfschulen und für die Externenprüfungen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen.
** Da gegebenenfalls zeitgleich zentrale Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach.
Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 16. Januar 2026 festgelegt.
Die Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahres erbracht wurden, werden in diesem Fall nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert.
Prüfungsvorbereitung
Vom 20. bis 26. März 2026 findet Unterricht nach organisatorischer Maßgabe der jeweiligen Schule zur Vorbereitung auf die Prüfungen nur noch in den Abiturfächern statt.
Die Teilnahme ist für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 20. März 2026 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
Fachprüfungstermine
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Für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen des Jahres 2026 an den Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2026) und für die Externenprüfung werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A und die gegebenenfalls notwendigen Nachschreibetermine entsprechend der Anlage B festgelegt.
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Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sind über das Meldeportal für Zentrale Prüfungsverfahren die Angaben derjenigen Studierenden mitzuteilen, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
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Aus organisatorischen Gründen müssen mehrere Prüfungsfächer an einem Prüfungstag zusammengefasst werden. Dadurch kann es in sehr wenigen Fällen zu Überschneidungen kommen. In einem solchen Fall hat zunächst das Leistungskursfach den Vorrang und die Prüfung im Grundkurs oder die Erweiterungsprüfung in den alten Sprachen erfolgt am entsprechenden Nachschreibetermin.
- Im Falle einer Überschneidung eines Prüfungstermins mit einem religiösen Feiertag kann ein Prüfling mit entsprechendem Bekenntnis am zentralen Nachschreibetermin teilnehmen. Diese Entscheidung ist der Schule durch den Prüfling bzw. einen Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor der Prüfungsphase anzuzeigen.
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Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
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Für die externe Zweitkorrektur werden für den Abiturjahrgang 2026 die Fächer Geographie Grundkurs, Erziehungswissenschaft Grundkurs sowie Sozialwissenschaften Grundkurs festgelegt.